Als Unterhaltungsmaßnahmen werden gewöhnlich alle Arbeiten bezeichnet, die dazu dienen den ordnungsgemäßen Wasserabfluss zu gewährleisten. In der DIN 4047, Landwirtschaftlicher Wasserbau, Teil 5 Ausbau und Unterhaltung von Gewässern, werden die Bezeichnungen für Unterhaltungsmaßnahmen wie folgend geregelt:
Beseitigung der Verkrautung, Entfernung der Pflanzenmasse, z.B. durch Mähgeräte. Pflanzen, die im Wasserbereich wachsen, werden oberhalb der Sohle abgeschnitten. Eine Sedimententnahme findet nicht statt.
Beseitigung von Auflandungen und Abflusshindernissen. Sowohl Pflanzen wie Substrate (Totholz, Findlinge etc.) werden aus dem Gewässer entnommen.
Beseitigung von Verlandungen und Auflandungen zur Wiederherstellung des erforderlichen Abflußquerschnittes. Der Übergang zur Räumung ist fließend. Bei der Grundräumung werden verlandete Gewässerabschnitte vollständig neu ausgehoben.
Abschneiden und Entfernen des übermäßigen Pflanzenbewuchses auf Ufern und Vorländern durch Mähgeräte.