Geschlossene Gewässer sind Fischteiche, Angelteiche und angelegte Seen, denen es an einer für den Fischwechsel geeigneten Verbindung mit einem natürlichen Gewässer fehlt. Das sind stehende Gewässer, die zum unmittelbaren Haus-, Hof- und sonstigen Betriebsbereich gehören, nicht größer als 0,5 ha sind und keine für den Fischwechsel geeignete Verbindung mit einem offenen Gewässer haben.
Alle anderen Gewässer sind offene Gewässer.