Allgemein gilt eine Art als Fremdart (Neozoon) wenn die drei folgenden Kriterien erfüllt sind:
Demnach ist der Karpfen in seiner Urform als heimisch anzusehen, da er bereits von den Römern nach Europa und später von Mönchen während des Mittelalters (vor 1492) in Nordeuropa verbreitet wurde. Der Zander ist in Norddeutschland eine Fremdart, denn er stammt ursprünglich aus Südosteuropa und konnte sich über die vom Menschen neu angelegten Kanalsysteme verbreiten. Weitere Fremdarten sind u. A. die Regenbogenforelle, der Sonnenbarsch, die Zwergwelse, die asiatischen Bitterlinge und alle Störarten außer dem Gemeinen Stör, der in Deutschland als ausgestorben gilt.