Die Elbe zwischen den Landesgrenzen von Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg ist von beiden Landseiten aus beangelbar. Durch eigenständige Fischereirechte bei Geesthacht und auf Grund zweier Naturschutzgebietsverordnungen sind einige regionale Ausschlüsse und Betretungsregeln zu beachten!
Zu beachten ist, dass zwei Binnenfischereiverordnungen (Binnenfischereiordnung (BiFO)) gelten: Auf dem Südufer die niedersächsische und auf dem Nordufer unsere schleswig-holsteinische. Der Fischreichtum der Elbe ist mittlerweile wieder allgemein bekannt und auch die Belastung mit gesundheitsbedenklichen Inhaltsstoffen stellt aktuell keine besonderen Probleme mehr dar. Neben allen Arten von Weißfischen existieren gute Möglichkeiten zum Aalfang. Bekannt ist die Elbe in diesem Bereich aber auch für seine hervorragenden Zanderfänge und als Besonderheit für seine zeitweilige Delikatesse, den Stint. Der Stint als unser kleinster Lachsartiger Fisch mit seinem typischen Gurkengeschmack kann in der Zeit von Februar bis April reichlich vor der Staustufe in Geesthacht gefangen werden und gilt bei vielen Gourmets als besondere Delikatesse.
Weitere LSFV- SH Informationen zu Erlaubnisscheinen und Ausgabestellen
Angelstellen an der Elbe